Vorschriften zur digitalen Belegverarbeitung
Eine digitale Belegverarbeitung muss zwingend den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entsprechen. Hierzu hat das Bundesministerium der …